Zahnmediziner/innen

Wenn Sie über einen EU-Abschluss oder eine entsprechende Berufsanerkennung/Approbation verfügen,  freuen wir uns auf Ihre Anfrage mit den entsprechenden Wünschen nach der passenden Vakanz in Deutschland, der Schweiz oder in Großbritannien. Auch wenn Ihre Wunsch-Stelle unter Umständen gerade nicht in dieser Auflistung zu finden sein sollte. Wir werden Ihnen dann passenden Stellenangebote unterbreiten.

 

Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Drittstaat erworben haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie mindestens die Berufserlaubnis oder die Approbation für die Tätigkeit in Deutschland oder/und die Schweiz erhalten haben oder aber kurz vor dem Erhalt stehen.

 

 

 

 

 

Assistenzzahnärzte/innen:

 

Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland erworben haben, dürfen Sie sich gerne mit den entsprechenden Wünschen bei uns als Assistenzzahnarzt/-ärztin bewerben; wir werden Ihnen dann passenden Stellenangebote unterbreiten. Bei einem Abschluss in der EU ebenfalls.

 

Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Drittstaat erworben haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie mindestens die Berufserlaubnis oder die Approbation für die Tätigkeit in Deutschland oder/und die Schweiz erhalten haben oder aber kurz vor dem Erhalt stehen.

 

 

Zahnärzte/innen:

 

 

Zahnarzt/-ärztin für Fachpraxis (Zahnarzt/-ärztin)   Bremen und Oldenburg, Weitere auf Nachfrage

10000-1139735038-S

 

Zahnarzt/-ärztin für Fachpraxis (Zahnarzt/-ärztin)  Hamburg und Oldenburg

10000-1139738906-S

 

Zahnarzt / Zahnärztin in Vollzeit (Zahnarzt/-ärztin)  Hamburg und Kiel

10000-1137843128-S

 

Zahnarzt / Zahnärztin oder Assistent/in Vorbereitungszeit (Zahnarzt/-ärztin)  Oldenburg

10000-1137842300-S

 

Zahnarzt für die Unterstützung eines modernen Praxisteams (Zahnarzt/-ärztin)  Bremen

10000-1137779396-S

 

 

Kieferchirurgen/Oralchirurgen (w/m) :

 

Da die Anzahl der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in Deutschland sehr übersichtlich ist und der Bedarf weiterhin wächst, suchen wir für Bewerber/innen die passenden Stellen auf Nachfrage und Zusendung der entsprechenden Unterlagen. Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen und Bewerbung sichern wir Ihnen hiermit ausdrücklich zu (wie jedem anderen Bewerber natürlich auch).

 

Wenn Sie Ihren Abschluss als MKG-Chirurg in einem Drittstaat und zum Teil auch innerhalb der EU, aber außerhalb Deutschlands erworben haben, wird es in Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungswege schwer, die komplette Ausbildung anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung als Oralchirurg ist aber in vielen Fällen möglich – für Fragen stehen wir auch da gerne zur Verfügung.