Arbeit, Recht und Berufsanerkennung

 

 

 

Die Grenzen Europas sind offen – welche rechtlichen Aspekte müssen Ärzte (w/m) und Medizinisches Fachpersonal für die Berufsanerkennung in Deutschland beachten?

 

Seit April 2012 ist es auch für Ärzte/innen dank des Gesetzes zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen möglich, eine Approbation in Deutschland zu bekommen, auch wenn sie nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen – und damit die behördliche Genehmigung zum Praktizieren als Arzt oder als Ärztin in Deutschland zu erlangen.

 

Ein/e Mediziner/in oder examiniertes Pflegepersonal aus dem EU-Ausland muss dabei ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können. Anders als Ärzte/innen und examinierte Pflegekräfte aus Drittländern außerhalb der EU brauchen Bewerber/innen aus der EU keine medizinische Gleichwertigkeitsprüfung, als weitere Hürde auf dem Weg zur Berufsanerkennung oder der Approbation, zu überwinden.

 

Bei der Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen und im Alltag notwendigen guten Kenntnisse der deutschen Sprache, unterstützen wir Kandidaten und Kandidatinnen und ermöglichen ihnen, bereits vor Ort im Heimatland mit hochwertigen fachspezifischen Sprachkursen zu starten, damit sie sich in Deutschland auf ihre Tätigkeit und das Leben in ihrer Wahlheimat konzentrieren können.

 

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